Die BaFin plant, ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden anzuordnen. Dies geschieht aufgrund erheblicher Anlegerschutzbedenken aufgrund der Komplexität, Irreführung, Interessenkonflikte und der strukturellen Unterlegenheit von Privatkunden. Die Maßnahme soll den Schutz der Privatkunden gewährleisten und ist verhältnismäßig, da sie nur für Privatkunden gilt und andere Anlagealternativen weiterhin verfügbar sind.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Einreichungsterminen für aufsichtliche Finanzinformationen für CRR-Kreditinstitute erlassen. Die Einreichungsfristen entsprechen den Vorgaben der EU-Verordnung 2015/534 derEZB und sollen eine einheitliche Meldepraxis sicherstellen.
Die BaFin veranstaltete erstmals eine Konferenz zu Fintechs, um den Austausch zwischen Gründern, etablierten Finanzdienstleistern und der Aufsicht zu fördern. Präsident Hufeld betonte die Notwendigkeit einer aufsichtlichen Gleichbehandlung und kündigte an, den Dialog mit der Branche fortzusetzen, insbesondere in Bezug auf Innovationen wie Blockchain-Technologie und Robo-Advice, während gleichzeitig Verbraucherschutz und Geldwäschevorschriften berücksichtigt werden müssen.
Der IWF bewertet das deutsche Finanzsystem als insgesamt stabil und widerstandsfähig, hebt jedoch bestehende Anfälligkeiten hervor, insbesondere im Niedrigzinsumfeld und bei der Einhaltung internationaler Bankenaufsichtsstandards. Die BaFin und andere Aufsichtsbehörden werden ermutigt, die regulatorischen Anforderungen zu verbessern und die Überwachung zu intensivieren, während Fortschritte in der Sanierungs- und Abwicklungsplanung sowie bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anerkannt werden.
Die BaFin hat klargestellt, dass auch Staatsanleihen Kredit- und Ausfallrisiken bergen, die in der Solvency II Standardformel nicht ausreichend berücksichtigt werden. Versicherer müssen daher im Rahmen ihrer Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) diese Risiken umfassend analysieren, geeignete Bewertungsverfahren entwickeln und ihre Risikomanagementmaßnahmen anpassen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung gerecht werden.
Die BaFin hat eine zentrale Hinweisgeberstelle eingerichtet, die Whistleblowern ermöglicht, anonym Verstöße gegen das Aufsichtsrecht zu melden, während ihre Identität und die betroffener Personen geschützt werden. Diese Maßnahme, die auf dem § 4d FinDAG basiert, stellt sicher, dass Hinweisgeber nicht rechtlich belangt werden können, und fördert die Aufdeckung von Fehlverhalten im Finanzsektor.
Die BaFin plant eine Änderung der Solvabilitätsverordnung aufgrund der Veröffentlichung der OND-VO durch die EZB. Diese Änderungen betreffen insbesondere die einheitliche Anwendung der CRR-Übergangsvorschriften für von der EZB direkt beaufsichtigte Institute. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 18.07.2016 eingereicht werden.
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