Die BaFin hat einen Entwurf für die Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte zur Konsultation veröffentlicht. Die Leitlinien sollen die Offenlegung von Vermögenswerten harmonisieren und ergänzen bestehende Offenlegungsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Transaktionen mit Zentralbanken. Stellungnahmen können bis zum 27. März 2015 eingereicht werden.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Meldestichtag für die Einreichung von Risikotragfähigkeitsinformationen für Kreditinstitute und übergeordnete Unternehmen regelt. Die Einreichungsfrist beträgt sieben Wochen nach dem jeweiligen Meldestichtag und wurde für den Meldestichtag 30.06.2015 einmalig bis zum 30.11.2015 verlängert.
Die BaFin plant, ein Rundschreiben zu erlassen, das die Sicherheit von Internetzahlungen verbessern soll. Es beinhaltet Anforderungen wie starke Kundenauthentifizierung, Schutz sensibler Zahlungsdaten und Verbesserung des Kundenschutzes. Die Einhaltung der Anforderungen muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Rundschreibens erfolgen, ohne dass mit aufsichtlichen Sanktionen zu rechnen ist. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 19.03.2015 möglich.
Die BaFin hat klargestellt, dass Kreditinstitute seit dem 1. Januar 2012 gesetzlich verpflichtet sind, Überweisungen bis zum Ende des Bankgeschäftstags nach Auftragserteilung auszuführen, wobei für schriftliche Aufträge eine Frist von bis zu zwei Bankgeschäftstagen gilt. Zudem können Institute einen Cut-off-Zeitpunkt festlegen, nach dem eingehende Aufträge erst am nächsten Bankgeschäftstag bearbeitet werden, was häufig zu Missverständnissen bei Verbrauchern führt, die die Auswirkungen dieser Regelungen nicht vollständig verstehen.
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