Beim diesjährigen Stresstest der BaFin zeigten etwa doppelt so viele kleinere und mittelgroße Banken (LSIs) wie im Vorjahr, dass sie unter den Kapitalanforderungen liegen, was auf eine potenzielle Verwundbarkeit bei einem wirtschaftlichen Abschwung hinweist. Die BaFin plant, frühzeitig aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, während die Mehrheit der Banken gut kapitalisiert bleibt und aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt hat, insbesondere in Bezug auf Zinsänderungsrisiken.
Das Rundschreiben 05/2018 der BaFin legt Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion fest sowie weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Finanzinstitute. Es soll sicherstellen, dass diese Institute angemessen aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen und Risiken effektiv managen.
Die BaFin hat eine Umfrage zu komplexeren Finanzprodukten wie Zins- und Expresszertifikaten sowie Anleihen durchgeführt, um zu ermitteln, ob Kunden ausreichend über Kosten und Risiken informiert wurden und ob die angebotenen Produkte ihren Bedürfnissen entsprachen. Ziel ist es, die Transparenz und Kundenzufriedenheit im Finanzmarkt zu verbessern.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung angepasst, die Kreditinstitute dazu verpflichtet, Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen zu informieren und entweder eine Nachberechnung auf Basis einer gerichtlichen Vertragsauslegung anzubieten oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel vorzuschlagen. Die Anpassung erfolgt aufgrund neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, die eine bestimmte Zeitreihe als tauglichen Referenzzinssatz festgelegt hat.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und den Schutz von Verbraucherdaten. Diese Maßnahmen sollen das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte stärken und potenzielle Risiken besser managen.