Das aktualisierte Rundschreiben (08/2023) der BaFin legt fest, wie Produkthersteller und -vertreiber Bankprodukte überwachen und ihre Governance gestalten müssen, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste. Es wird nun auch Bezug auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten genommen, die zum 01.01.2025 zu beachten sind.
Die BaFin hat neue regulatorische Anforderungen für Finanzdienstleister eingeführt, um ungerechtfertigte Diskriminierung durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Maschinellem Lernen (ML) zu vermeiden. Die Unternehmen müssen Überprüfungsprozesse implementieren, um Diskriminierungsquellen zu identifizieren und zu beseitigen, während die neue EU-KI-Verordnung klare Vorgaben für Transparenz, Fairness und Daten-Governance festlegt, um sicherzustellen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Die BaFin hat im Rahmen ihrer Wohlverhaltensaufsicht im Versicherungssektor regulatorische Änderungen eingeführt, um sicherzustellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte den Kundennutzen ausreichend berücksichtigen und Mängel im Produktfreigabeverfahren beseitigt werden. Dies umfasst die Überprüfung von Anbietern, die Anpassung der Kostenstrukturen sowie die Notwendigkeit, Produkte nur an den definierten Zielmarkt zu vertreiben, um hohe Stornoquoten und unzureichenden Kundennutzen zu vermeiden.
Die BaFin plant, neue Vorgaben für den kollektiven Lagebericht von Bausparkassen gemäß BausparkV zu erlassen. Interessierte können bis zum 31.08.2024 Stellungnahmen abgeben, die auf den Internetseiten der BaFin veröffentlicht werden sollen.