Die BaFin veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Website ein Rundschreiben zu Hochrisikostaaten, um über aktuelle regulatorische Änderungen und Anforderungen in Bezug auf diese Länder zu informieren. Dies dient dazu, Risiken im Finanzsektor zu minimieren und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
Die BaFin hat neue Leitlinien eingeführt, die sicherstellen, dass Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen führen, tatsächlich auch entsprechende Investitionskriterien erfüllen; konkret müssen beispielsweise 80 Prozent des Fondsvermögens ökologisch nachhaltig angelegt werden. Diese Vorgaben gelten ab Herbst 2024 für neue Fonds und ab Frühjahr 2025 für bestehende Fonds, wobei die ESMA-Leitlinien nun einheitliche Standards für alle in der EU regulierten Fonds schaffen.
Die BaFin fordert eine Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR), um die Transparenz und Verständlichkeit für Anleger zu verbessern. Wichtige Vorschläge umfassen präzisere Definitionen für nachhaltige Investitionen, eine Reduzierung der offenzulegenden Kennzahlen auf wesentliche Daten sowie die Einführung klarer Produktkategorien, um Missverständnisse zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Die BaFin hat 2023 einen Anstieg der gemeldeten Zahlungsvorfälle um 17,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt, wobei Cyber-Angriffe und operationale Fehler die Hauptursachen sind. Ab dem 17. Januar 2025 wird die Meldepflicht für schwerwiegende IKT-Vorfälle durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) auf den gesamten Finanzsektor ausgeweitet, was eine einheitliche Berichterstattung und verbesserte Analyse der IT-Sicherheitsrisiken ermöglicht.
Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu DORA (Digital Operational Resilience Act) veröffentlicht, die Unternehmen Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen an das Informations- und Kommunikationstechnologie-Risikomanagement sowie das Risikomanagement von IKT-Drittparteien bietet; diese Hinweise sind jedoch nicht verpflichtend. Die Mitteilung basiert auf einer Analyse der bestehenden Rundschreiben (BAIT und VAIT) und den DORA-Anforderungen, wobei wesentliche Schnittmengen identifiziert wurden, während auch Unterschiede und neue Anforderungen hervorgehoben werden.
Die BaFin beaufsichtigt seit dem 30. Juni 2024 die Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) im Rahmen der neuen europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), die darauf abzielt, den Anlegerschutz zu erhöhen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern sowie die Finanzstabilität zu wahren. Emittenten müssen eine Zulassung beantragen, ein Whitepaper erstellen und spezifische Anforderungen an Vermögenswertreserven erfüllen, während die BaFin die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht.
Die BaFin hat Lebensversicherer aufgefordert, das Rückstellungstransitional neu zu berechnen, um den aktuellen Marktbedingungen Rechnung zu tragen und Fehlanreize zu vermeiden, da die bisherigen Übergangsmaßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zu Solvency II aufgrund gestiegener Zinsen nicht mehr angemessen sind. Ziel ist es, die Unternehmen dazu zu bringen, die Solvency-II-Anforderungen stabil und ohne künstliche Anpassungen zu erfüllen.
Es liegen keine spezifischen Informationen zu einer BaFin-Regulierungsänderung vor, daher kann keine Zusammenfassung erstellt werden. Für aktuelle Meldungen und Hinweise sollten die offiziellen BaFin-Kanäle konsultiert werden.