Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2023 neue Technische Standards für das Berichtswesen und die Offenlegung von Solvency-II-Versicherungsunternehmen veröffentlicht, die ab dem 4. Quartal 2023 anzuwenden sind. Diese Änderungen beinhalten die Erhebung neuer Daten zu Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Klimawandel und Cyberversicherungen, sowie die Einführung neuer Meldebögen und die Überarbeitung bestehender, um ein risikoorientiertes und proportionales Berichtswesen zu gewährleisten.
Die BaFin hat eine Studie zur finanziellen Bildung in Deutschland koordiniert, die zeigt, dass viele Verbraucher digitale Finanzdienstleistungen nutzen, jedoch oft unvorsichtig im Umgang mit ihren sensiblen Daten sind. Besonders ältere Menschen sind weniger aktiv im digitalen Finanzbereich, während es signifikante Wissenslücken über Krypto-Assets und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Online-Verträgen gibt.
Die BaFin hat klargestellt, dass Investitionen von Privatanlegern in Spezial-AIF, die normalerweise nur für professionelle Anleger zugänglich sind, kritisch betrachtet werden müssen, da solche Konstruktionen die gesetzlich festgelegten Zugangsbeschränkungen umgehen können und somit Anlegerschutzbedenken aufwerfen. Die Behörde behält sich vor, Produktinterventionen durchzuführen, um den Vertrieb solcher Finanzinstrumente an Kleinanleger zu verbieten, wenn erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes bestehen.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Transparenz und den Verbraucherschutz im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Informationspflichten von Finanzdienstleistern und die Überwachung von Anlageprodukten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert und vor möglichen Risiken geschützt werden.