Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Interessen der Beteiligten und die Markttransparenz in Einklang zu bringen. Die Verfügung tritt am 04.07.2022 in Kraft und ist bis zum 01.01.2023 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte im Rahmen der MiFIR zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen. Die Allgemeinverfügung tritt am 04.07.2022 in Kraft und ist bis zum 01.01.2023 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte gemäß MiFIR zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen. Die Allgemeinverfügung tritt am 04.07.2022 in Kraft und ist bis zum 01.01.2023 befristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Die BaFin hat einen überarbeiteten Entwurf des Rundschreibens zur Anwendung von Artikel 23 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 vorgelegt. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Anpassung der Wesentlichkeitskriterien für die jährliche Meldung, um sicherzustellen, dass nur relevante Institute diese einreichen müssen und somit eine Entlastung für viele Institute schaffen.
Die BaFin hat die Berichte zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) von 82 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ausgewertet und festgestellt, dass etwa 90 Prozent der Berichte Korrekturen oder Ergänzungen benötigen, da viele EbAV die im ERB-Rundschreiben 09/2020 genannten Mindestanforderungen nicht ausreichend erfüllen. Die BaFin gibt nun allgemeine Hinweise zur Verbesserung der Berichterstattung, insbesondere zur Vollständigkeit, Struktur und Verständlichkeit der ERB-Berichte, und fordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit Risiken und finanziellen Verpflichtungen.
Die BaFin hat die Anforderungen an die Umsetzung von § 132 VAG als Frühwarnsystem für Unternehmen präzisiert, wobei eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und effektives Risikomanagement erforderlich sind, um eine Verschlechterung der finanziellen Lage rechtzeitig zu erkennen und anzuzeigen. Unternehmen müssen geeignete Verfahren zur Identifizierung anzeigepflichtiger Sachverhalte implementieren, diese mindestens jährlich (oder alle drei Jahre für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge) überprüfen und die Anzeigepflicht innerhalb von sieben Arbeitstagen erfüllen, wobei die BaFin eine klare Definition der relevanten Kennzahlen und Schwellenwerte erwartet.
Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind verpflichtet, ein Frühwarnsystem gemäß § 132 VAG einzurichten, um finanzielle Verschlechterungen rechtzeitig zu erkennen und die BaFin unverzüglich zu informieren, wenn die Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen gefährdet ist. Die BaFin hat Fortschritte bei der Umsetzung dieser Regelung festgestellt, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf, insbesondere in der Differenzierung zwischen § 132 VAG und anderen gesetzlichen Risikoidentifikationsvorgaben sowie in der Operationalisierung geeigneter Kennzahlen zur frühzeitigen Informationsweitergabe.
Die BaFin hat ihre regulatorischen Anforderungen an die IT-Sicherheit von Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) überarbeitet, um den Herausforderungen der Digitalisierung und den damit verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf Informationssicherheit und Auslagerungen, besser gerecht zu werden. Die aktualisierten Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) beinhalten neue Schwerpunkte wie operative Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement, während die Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldeverfahrens zur Überwachung von Auslagerungen und schwerwiegenden Vorfällen die Aufsicht stärken soll.
Die BaFin hat die Anforderungen an die IT-Sicherheit im Versicherungssektor durch eine Novelle des Rundschreibens „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (VAIT) konkretisiert, insbesondere in den Bereichen operative Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement. Zudem wird die Überwachung von Cloud-Auslagerungen verstärkt, und ein europäisches Rahmenwerk (DORA) zur Regulierung kritischer IKT-Drittanbieter wird entwickelt, um die digitale operationale Resilienz der Unternehmen zu fördern.
Die BaFin hat Gespräche mit Versicherungsunternehmen geführt, um deren Strategien und Risikomanagement im Bereich Infrastrukturinvestitionen zu verstehen, die zunehmend als attraktive Anlagemöglichkeit gelten, insbesondere in einem Niedrigzinsumfeld. Die Regulierungsbehörde betont die Notwendigkeit eines sorgfältigen Risikomanagements und die Einhaltung der EIOPA-Leitlinien, während sie die Entwicklungen im Infrastrukturmarkt weiterhin genau beobachtet und plant, in der zweiten Jahreshälfte 2022 erneut Daten zu Infrastrukturanlagen abzufragen.
Im Mai 2022 kündigte die BaFin ein neues Rundschreiben an, das Mindestanforderungen für die Abwicklungsfähigkeit von Finanzinstituten im Krisenfall formuliert und zur Konsultation steht. Zudem wird die Qualität der Ausführung von Wertpapieraufträgen an deutschen Handelsplätzen im Rahmen einer Untersuchung zum "Payment for Order Flow" überprüft.