Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstitute verpflichtet, Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen zu informieren und entweder eine Zinsnachberechnung anzubieten oder einen Änderungsvertrag mit wirksamen Klauseln vorzulegen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass die Banken die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 einhalten.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstitute verpflichtet, Verbraucher über die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Prämiensparverträgen zu informieren und entweder eine Nachberechnung der Zinsen auf Basis einer zu erwartenden gerichtlichen ergänzenden Vertragsauslegung anzubieten oder eine individuelle, den Vorgaben des BGH entsprechende Zinsanpassungsklausel zu vereinbaren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen verbraucherschutzrelevanten Missstand zu beseitigen, da die Banken einseitig in die Vertragsbedingungen eingegriffen haben, ohne die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu beachten.
Die BaFin hat ihre Prüfungs- und Eignungskriterien für die Geschäftsleiter von Banken aktualisiert, um den Veränderungen im Bankensektor, insbesondere durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle, Rechnung zu tragen. Zukünftig können auch Personen mit spezifischem IT-Hintergrund in Vorständen von Internetbanken und Kryptoverwahrern eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie bringen die notwendige bankspezifische Eignung und ein breites Spektrum an Kenntnissen mit, um die Risiken und Tätigkeiten des Instituts zu verstehen.
Die BaFin kündigte während ihrer Jahrespressekonferenz eine umfassende Modernisierung ihrer Aufsicht an, einschließlich der Einführung einer Fokusaufsicht und einer Taskforce für forensische Prüfungen, um komplexe Geschäftsmodelle besser zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem wird die Reform der Bilanzkontrolle auf ein einstufiges System umgestellt, um die Effizienz zu steigern und die Transparenz zu erhöhen.
Die BaFin hat neue Anforderungen für Versicherer eingeführt, die bei der Erstellung ihrer Solvabilitätsübersicht latente Steuern berücksichtigen müssen, da diese erheblichen Einfluss auf Eigenmittel und Solvabilitätskapitalanforderungen haben. Versicherer sind nun verpflichtet, die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern transparent und nachvollziehbar nachzuweisen, insbesondere durch fundierte Prognoserechnungen zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne, um die Solvenzquote korrekt zu ermitteln.
Die BaFin erhält durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) erweiterte Kompetenzen in der Bilanzkontrolle, einschließlich direkter Prüfungsrechte und forensischer Mittel, um Verdachtsfälle von Bilanzbetrug frühzeitig zu identifizieren und aufzuklären. Zudem wird der private Handel von BaFin-Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten stark eingeschränkt, um die Integrität der Aufsicht zu gewährleisten, während neue Instrumente wie Mystery Shopping eingeführt werden, um die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften zu überprüfen.
Die BaFin hat klargestellt, dass Neo-Broker verpflichtet sind, Rückvergütungen von Market-Makern offen zu legen und diese ausschließlich zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität zu verwenden, ohne damit allgemeine Kosten zu decken. Zudem müssen Neo-Broker sicherstellen, dass sie Aufträge im besten Interesse der Kunden ausführen und bei der Auswahl von Handelsplätzen nicht von der Höhe der Rückvergütungen beeinflusst werden.
Die BaFin plant, die EBA-Leitlinien zur alternativen Behandlung von Risikopositionen bei Triparty-Rückkaufsvereinbarungen bis zum 28.06.2021 zu übernehmen. Der Entwurf des Rundschreibens wird zur öffentlichen Konsultation gestellt, ohne Kosten für Wirtschaft und Verwaltung zu verursachen. Stellungnahmen können bis zum 16.06.2021 eingereicht werden.
Die BaFin hat im vierten Quartal 2020 eine Erhebung zum Kapitalanlageverhalten von Versicherern durchgeführt, die zeigt, dass trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Suche nach höheren Renditen die Unternehmen keine übermäßigen Risiken eingehen und sich teilweise sogar aus dem Kreditgeschäft zurückziehen. Die Erhebung ergab, dass alternative Kapitalanlagen derzeit etwa sechs Prozent des Gesamtportfolios ausmachen, wobei ein Anstieg in Bereichen wie Infrastruktur und Private Debt erwartet wird, was jedoch eine Anpassung des Risikomanagements der Versicherer erfordert.