Die BaFin hat die Bußgeldrahmen für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Pflichten erheblich ausgeweitet, was zu einer signifikanten Erhöhung der Ahndungsquote geführt hat. Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflichten und können diese an Beauftragte delegieren, müssen jedoch sicherstellen, dass eine angemessene Compliance-Organisation vorhanden ist, um Haftung zu vermeiden.
Die BaFin hat festgestellt, dass Privatanleger seit 2018 zunehmend weniger Unternehmensanleihen handeln, was auf die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung zurückzuführen ist, die ein Basisinformationsblatt (BIB) für verpackte Anlageprodukte vorschreibt. Diese Regelung schränkt die Anlagemöglichkeiten für Kleinanleger ein, da viele Unternehmen aus Kosten- und Haftungsgründen kein BIB erstellen, was die BaFin und das Bundesfinanzministerium als problematisch erachten.
Das Rundschreiben ZAIT konkretisiert die IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute, die sich an den bereits bestehenden BAIT orientieren. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 14.05.2021 eingereicht werden, bevor das Konsultationsverfahren abgeschlossen wird.
Die BaFin hat Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation in Bezug auf Länder mit hohem Risiko wie Nordkorea und Iran sowie weiteren aufgeführten Ländern angekündigt. Verstärkte Sorgfaltspflichten und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sind erforderlich, während für andere Länder keine unmittelbaren Handlungspflichten gelten.
Das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) ist ein neues, europaweit verfügbares Altersvorsorgeprodukt, das allen EU-Bürgern offensteht und sich durch niedrige Gebühren sowie die Möglichkeit, es bei einem Umzug innerhalb der EU mitzunehmen, auszeichnet. Anbieter müssen sich in ein von der EIOPA geführtes Zentralregister eintragen und die BaFin überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivate French Power Future (Base) und French Power Option (Base) der EEX neu festgesetzt, mit einem Limit von 20.351.999 MWh für den Spot-Monat und 15.805.238 MWh für andere Monate ab dem 16. April 2021. Die Änderung basiert auf einer erneuten Berechnung der offenen Kontraktpositionen und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Spanish Power Future (Base) und Spanish Power Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festgesetzt. Das Limit beträgt 8.208.692 MWh für den Spot-Monat und 11.793.135 MWh für andere Monate. Die Änderung tritt am 16. April 2021 in Kraft und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Italian Power Future (Base) und Italian Power Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festgelegt. Das Limit beträgt 14.672.239 MWh für den Spot-Monat und 17.930.684 MWh für andere Monate. Die Änderung tritt am 16. April 2021 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungsbedingungen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PXE Czech Power Future(Base) der European Energy Exchange AG neu festgelegt, mit einem Limit von 1.870.394 MWh für den Spot-Monat und 3.437.644 MWh für andere Monate. Die Änderung tritt am 16. April 2021 in Kraft und ersetzt die vorherigen Positionslimits. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.