Die BaFin plant ab Mai die elektronische Einreichung von Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin zu ermöglichen. Zukünftig sollen auch Anzeigen über beabsichtigte Bestellungen und das Ausscheiden von Geschäftsleitern auf diesem Weg möglich sein. Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 19. April eingereicht werden.
Die BaFin hat angekündigt, dass sie verstärkt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen wird, indem sie die Überwachung und Kontrolle von Finanzinstituten intensiviert. Zudem sollen die Anforderungen an die Risikomanagementprozesse und interne Kontrollen der Unternehmen verschärft werden.
Die BaFin hat angekündigt, dass sie verstärkt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen wird, indem sie die Überwachung von Finanzinstituten intensiviert und strengere Anforderungen an die Kundenidentifizierung einführt. Darüber hinaus sollen die Meldepflichten für verdächtige Transaktionen verschärft werden, um die Finanzkriminalität effektiver zu bekämpfen.
Die BaFin hat ihre Prüfmethoden zur Geldwäscheprävention an die Gegebenheiten der Corona-Pandemie angepasst, indem sie Remote-Prüfungen einführte, um sicherzustellen, dass Finanzinstitute weiterhin effektiv gegen Geldwäsche geschützt sind. Die Prüfungen ergaben signifikante Mängel in der Risikoanalyse und im Verdachtsmeldewesen, was die Notwendigkeit einer einheitlicheren europäischen Regulierung zur Bekämpfung von Geldwäsche unterstreicht, die von der EU-Kommission angestrebt wird.
Die BaFin hat ihre Aufsicht über Banken im Bereich Geldwäscheprävention verstärkt, indem sie individuelle Risikoprofile für Institute erstellt und risikoorientierte Aufsichtsmethoden anwendet. Banken sind verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen gemäß dem Geldwäschegesetz umzusetzen, verdächtige Aktivitäten zu melden und regelmäßig ihre Kunden zu identifizieren und zu überwachen, während die BaFin bei Nichteinhaltung Maßnahmen wie Mängelschreiben oder Bußgelder ergreifen kann.
Die BaFin plant eine Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für Warenderivate, insbesondere für NCG natural gas Futures der EEX. Die Positionslimits werden für den Spot-Monat auf 10.234.188 MWh und für andere Monate auf 10.768.942 MWh festgesetzt. Die Änderungen treten am 1. Juni 2021 in Kraft und dienen der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen.
Die BaFin plant, die Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art TTF natural gas Future und TTF natural gas Option der European Energy Exchange AG neu festzusetzen. Die Limits werden auf 52.363.620 MWh für den Spot-Monat und 44.818.670 MWh für andere Monate festgelegt. Die Änderungen treten am 1. Juni 2021 in Kraft und dienen dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Auswirkungen der Corona-Pandemie Lebensversicherer und Pensionskassen aufgefordert, ihre Zinsgarantien im Neugeschäft kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken, um die Solvabilität zu gewährleisten. Zudem wurden neue Mindestanforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht, während die Aufsicht auch die IT- und Cybersicherheit sowie die Provisionshöhe im Verbraucherschutz verstärkt in den Fokus nimmt.