Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt als vorgeschrieben zu veröffentlichen. Die Verfügung ist bis zum 02.01.2022 befristet und kann von der BaFin jederzeit widerrufen werden.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Geschäfte zu einem späteren Zeitpunkt als vorgeschrieben zu veröffentlichen. Die Maßnahme ist bis zum 02.01.2022 befristet und dient dem Ziel, Transparenz und Effizienz im Finanzmarkt zu gewährleisten.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte später zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen und gleichzeitig die Interessen der Marktteilnehmer zu schützen. Die Regelung tritt am 02.01.2021 in Kraft und ist bis zum 02.01.2022 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin hat Leitlinien zur Bestimmung von Ad-hoc-Publizitätspflichten und Aufschubmöglichkeiten für Kredit- und Finanzinstitute im Rahmen von Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Anpassungen aufgrund des geplanten Reviews der Marktmissbrauchsverordnung durch die Europäische Kommission möglich sind. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 05.02.2021 eingereicht werden.
Die BaFin hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Länder mit hohem Risiko wie Nordkorea und Iran angekündigt. Verstärkte Sorgfaltspflichten und Anzeigen von Geschäftsbeziehungen sind erforderlich, während für andere Länder wie Albanien keine direkten Handlungspflichten bestehen.
Das Risikoreduzierungsgesetz (RiG), das am 28. Dezember in Kraft tritt, implementiert wesentliche Teile des europäischen Bankenpakets von 2019, insbesondere die CRD V und BRRD II, und bringt umfassende Änderungen im deutschen Bankenaufsichtsrecht mit sich, darunter neue Anforderungen an Eigenmittel, die Identifizierung von Risikoträgern sowie ein Zulassungsverfahren für Finanzholdinggesellschaften. Ziel des Gesetzes ist es, die Stabilität des Bankensektors zu stärken und sicherzustellen, dass Verluste in Bankenkrisen von Investoren und nicht von Steuerzahlern getragen werden.
Die BaFin hat ihre Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) aktualisiert, um die Datenerhebung auf alle Bail-in-fähigen Verbindlichkeiten auszuweiten und den Instituten eine proportionalisierte Informationsbereitstellung zu ermöglichen. Zudem wird die Rolle der MaBewertung gestärkt, da diese nun auch für strukturierte und teilweise besicherte Instrumente sowie Derivate relevante Bewertungen vornehmen muss, um eine effektive Abwicklung im Krisenfall zu gewährleisten.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstitute dazu verpflichtet, virtuelle IBANs, die sie an Zahlungsdienstleistungsunternehmen ausgeben, im Dateisystem gemäß § 24c KWG zu erfassen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit virtuellen IBANs zu bekämpfen und die Transparenz im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Die BaFin hebt eine frühere Allgemeinverfügung zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivate auf und setzt neue Positionslimits für Phelix Power DE/AT Peakload Futures der EEX fest. Das Positionslimit beträgt 2.500 handelbare Einheiten, was 660.000 MWh entspricht, und gilt sowohl für den Spot-Monat als auch für andere Monate. Die Änderung tritt am 24. Dezember 2020 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen.
Die BaFin hebt die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE/ATOTFBaseloadFuture der EEX auf und setzt ein neues Positionslimit von 2.500 handelbaren Einheiten für jeden in Deutschland gelisteten Warenderivatekontrakt fest, was 1.800.000 MWh entspricht. Die Änderung tritt am 24. Dezember 2020 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen.
Die BaFin hebt die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivatekontrakte der European Energy Exchange AG auf und setzt ein neues Positionslimit von 2.500 handelbaren Einheiten für den Spot-Monat und andere Monate fest, basierend auf eigenen Meldedaten. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE Future (Base) und Phelix Power DE Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festgelegt. Das Limit beträgt 41.991.030 MWh für den Spot-Monat und 67.437.064 MWh für die anderen Monate. Die Änderung tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Positionslimits. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE/AT Future(Base) und Phelix Power DE/AT Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festgelegt. Das Limit beträgt 9.050.124 MWh für den Spot-Monat und 4.540.085 MWh für andere Monate. Die Änderung tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungsbedingungen.
Die BaFin plant, bestimmte Geschäftsmodelle von Edelmetallanbietern und -verwahrern durch den Referentenentwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes als Vermögensanlagen einzustufen und der Prospektpflicht zu unterwerfen, um Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Anlegern zu verringern. Dies betrifft insbesondere Modelle, bei denen Anleger nach Ablauf einer Laufzeit Edelmetalle zusammen mit Zinszahlungen in Geld oder weiteren Edelmetallen erhalten.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivate der Art PXE Czech Power Future (Base) der European Energy Exchange AG festzulegen. Das neue Limit beträgt 1.870.394 MWh für den Spot-Monat und 3.437.644 MWh für andere Monate und tritt am 1. März 2021 in Kraft. Die Entscheidung basiert auf einer Neuberechnung der offenen Kontraktpositionen und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Spanish Power Future (Base) und Spanish Power Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festzusetzen. Das Limit wird auf 8.208.692 MWh für den Spot-Monat und 11.793.135 MWh für andere Monate festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2021 in Kraft und wird sofort vollzogen.
Die BaFin plant, das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Italian Power Future (Base) und Italian Power Option (Base) der European Energy Exchange AG neu festzusetzen. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2021 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Positionslimits. Die Entscheidung basiert auf einer erneuten Berechnung der offenen Kontraktpositionen und berücksichtigt verschiedene Faktoren, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivate der Art French Power Future (Base) und French Power Option (Base) der European Energy Exchange AG festzulegen. Das Limit wird auf 20.351.999 MWh für den Spot-Monat und 15.805.238 MWh für andere Monate festgesetzt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2021 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Positionslimits.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix DE/ATOTFBaseloadFuture der EEX festzulegen, basierend auf offenen Kontraktpositionen. Das neue Limit von 2.500 handelbaren Einheiten gilt ab dem 21. Dezember 2020 und soll Marktmissbrauch verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherstellen. Die sofortige Vollziehung der Änderung wird angeordnet, um das öffentliche Interesse zu wahren.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für Warenderivate der European Energy Exchange AG zu erlassen. Das Positionslimit wird auf 2.500 handelbare Einheiten festgelegt, was 660.000 MWh entspricht, und tritt am 21. Dezember 2020 in Kraft. Die Maßnahme dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungsbedingungen.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für Warenderivate der European Energy Exchange AG zu erlassen. Die Änderung basiert auf einer geringeren Anzahl offener Kontraktpositionen und zielt darauf ab, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.