Die BaFin hat regulatorische Änderungen zur Anlageberatung eingeführt, die eine klare Trennung zwischen provisionsbasierter und unabhängiger Honorar-Anlageberatung erfordern, um Interessenkonflikte zu minimieren. Honorar-Anlageberater dürfen ausschließlich vom Kunden vergütet werden und müssen eine umfassende Palette von Finanzinstrumenten berücksichtigen, während die provisionsbasierte Beratung Transparenz über Zuwendungen von Dritten erfordert.
Die BaFin hat während der Corona-Pandemie ihre aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, um Banken zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, schnell auf Kreditausfälle zu reagieren. BaFin-Präsident Felix Hufeld betont, dass die Krise als Lackmustest für digitale Angebote fungiert, während die Banken weiterhin auf Innovationen fokussiert bleiben müssen, um die Finanzstabilität langfristig zu sichern.
Im Jahr 2019 legte die BaFin elf Aufsichtsschwerpunkte fest, die die Integrität des Finanzsystems sichern, die Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten erhöhen und Geldwäscheprävention fördern. Besonders hervorzuheben sind die regulatorischen Klarstellungen zu Wertpapier-Token, die als Finanzinstrumente eingestuft werden, sowie verstärkte Maßnahmen gegen unerlaubte Einlagengeschäfte und Geldwäsche, einschließlich einer intensiven Überprüfung von Korrespondenzbankbeziehungen und der Rolle von Geldwäschebeauftragten in Instituten.
Die BaFin hat überarbeitete Merkblätter zu den Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen veröffentlicht, um die Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Organmitgliedern umzusetzen. Die Änderungen beinhalten verschärfte Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren, Anpassungen der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen sowie Hinweise zu Pflichten der Institute.
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