Die BaFin hat Änderungen an den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Meldepflichten bei Verstößen und die Dokumentation von Compliance-Maßnahmen.
Die BaFin hat eine Erhebung zur Finanzkompetenz der Deutschen durchgeführt, die zeigt, dass viele Verbraucher grundlegendes Finanzwissen besitzen, jedoch ein erheblicher Teil das Kleingedruckte ignoriert und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Einlagen hat. Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit einer verstärkten Verbraucheraufklärung über Finanzprodukte und die Bedeutung des Verständnisses von Einlagensicherungssystemen.
Die BaFin hat in einer aktuellen Studie festgestellt, dass das Handelsverhalten von Privatanlegern während der Corona-Pandemie stark angestiegen ist, insbesondere im Aktienhandel, wo ein Kaufüberhang von etwa 60 Prozent bei deutschen Anlegern zu verzeichnen ist. Im Gegensatz dazu kehrten die Handelsvolumina institutioneller Anleger schnell auf ihr Vor-Krisen-Niveau zurück, was auf unterschiedliche Reaktionen auf Marktvolatilität hinweist.
Die BaFin hat ihre aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen an die Herausforderungen der Corona-Krise angepasst, indem sie Banken und Sparkassen erlaubt, Kapitalpolster zu nutzen, um ihre Stabilität zu stärken und öffentliche Mittel effizienter bereitzustellen. Zudem wurden neue Liquiditätstools für Kapitalverwaltungsgesellschaften eingeführt, um die Rücknahme von Fondsanteilen besser zu steuern und eine Schließung von Fonds zu vermeiden.
Die BaFin hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation in Bezug auf Länder mit hohem Risiko wie Nordkorea und Iran eingeführt. Verpflichtete müssen verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen und alle Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit diesen Ländern der BaFin melden.
Die BaFin hat während der Corona-Pandemie vorübergehende regulatorische Anpassungen vorgenommen, um den Finanzsektor zu entlasten und die Umsetzung staatlicher Hilfsprogramme zu unterstützen. Dazu gehören vereinfachte Verfahren für Kreditanträge, flexiblere Governance-Vorgaben, Anpassungen im Meldewesen und eine Verschiebung der Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), um den Instituten in der Krise entgegenzukommen.
Die BaFin hat angekündigt, dass sie aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend flexiblere Regelungen für die Meldung von Insiderinformationen und die Veröffentlichung von Finanzberichten einführen wird. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie ihre Pflichten gemäß der Marktmissbrauchsverordnung erfüllen, jedoch können sie bei Bedarf auf die regulatorischen Erleichterungen zurückgreifen.
Die BaFin hat neue Anforderungen für Versicherer eingeführt, die Übergangsmaßnahmen zur Einhaltung der Solvabilitätsvorschriften nach Solvency II nutzen, indem sie regelmäßige Maßnahmenpläne und Fortschrittsberichte vorlegen müssen, um ihre Fortschritte bis zum 1. Januar 2032 nachzuweisen. Zudem hat die BaFin einheitliche Vorgaben für die Annahmen zur Entwicklung risikoloser Zinsen festgelegt, die in Prognosen verwendet werden müssen, um eine realistische Einschätzung der zukünftigen Solvenzkapitalanforderungen zu gewährleisten.