Die BaFin hat Änderungen an der MaComp vorgenommen, die am 29.04.2020 in Kraft getreten sind. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und beinhalten neue Regelungen zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation.
Die BaFin plant, neue Abschnitte der MaComp zu konsultieren, darunter Anforderungen an redliche Informationen und die Geeignetheitserklärung. Stellungnahmen können bis zum 10.06.2020 eingereicht werden.
Im Jahr 2019 fokussierte sich die BaFin auf die Überprüfung von Ertrags- und Zinsrisiken sowie IT-Systemen bei Banken, insbesondere durch den LSI-Stresstest und spezielle IT-Prüfungen, während deutsche Förderbanken von der europäischen Eigenmittelrichtlinie ausgenommen wurden und wieder nationaler Aufsicht unterliegen. Zudem trat die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft, die neue Anforderungen an Zahlungsdienstleister und die Implementierung starker Kundenauthentifizierung (SKA) stellte, wobei eine Übergangsfrist bis Ende 2020 gewährt wurde.
Die MaSanV ist eine neue Rechtsverordnung, die Mindestanforderungen an die Sanierungspläne von Kreditinstituten festlegt und drei Ebenen von Anforderungen unterscheidet, wobei systemgefährdende Institute die strengsten Vorgaben erfüllen müssen. Zudem erhalten weniger bedeutende Institute Erleichterungen, und Institute, die einem Institutssicherungssystem angehören, sind von der Pflicht zur Erstellung eigener Sanierungspläne befreit, solange das IPS einen eigenen Plan einreicht.
Die BaFin hat neue Anforderungen für Gewinnabführungsverträge von Versicherungsunternehmen eingeführt, um die Eigenmittelbasis zu stärken und Kapitalabflüsse zu vermeiden. Versicherer müssen vor Abschluss solcher Verträge die Werthaltigkeit der Verlustübernahmeverpflichtungen ihrer Muttergesellschaften prüfen und regelmäßig deren Bonität überwachen, um sicherzustellen, dass im Krisenfall eine Verlustübernahme mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich ist.
Die BaFin hat während der Corona-Krise operative Erleichterungen für Banken und Finanzdienstleister eingeführt, um deren Funktionsfähigkeit zu unterstützen und das Übergreifen der Krise auf die Finanzbranche zu minimieren. Trotz der aktuellen Herausforderungen betont die BaFin, dass eine Rückkehr zu regulären Bedingungen nach der Krise schrittweise erfolgen wird, ohne dass eine Deregulierung zu erwarten ist.
Die BaFin hat in Reaktion auf die Corona-Pandemie regulatorische Erleichterungen für Banken eingeführt, um deren Fähigkeit zur Unterstützung der Realwirtschaft zu stärken, einschließlich der Aufforderung an Institute, vorübergehend auf Dividendenzahlungen zu verzichten und ihre Kapitalbasis zu stärken. Zudem wurden administrative Anforderungen reduziert und Prüfungen gestoppt, um den Banken zu ermöglichen, staatliche Hilfsmittel effizienter bereitzustellen und betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen entgegenzuwirken.
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