Die BaFin hat die Eigenmittelzielkennziffer (EMZK) für kleine und mittelgroße Banken in Deutschland überarbeitet, wobei die durchschnittlichen Anforderungen um 24 Prozent gestiegen sind, um den im Stresstest 2019 ermittelten Risiken Rechnung zu tragen. Die EMZK muss nun vollständig aus hartem Kernkapital bestehen, was den Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht entspricht, und dient als Frühwarnsystem, ohne automatisch zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu führen, wenn ein Institut die Zielkennziffer nicht erfüllt.
BaFin-Präsident Felix Hufeld betont in seiner Neujahrsansprache die Notwendigkeit einer ausgewogenen europäischen und nationalen Aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und die Ablehnung einer zentralen Geldwäscheaufsicht durch die EBA. Zudem kündigt er für 2020 einen Fokus auf die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und die Risikoorientiertheit in der Bankenaufsicht an, um den Herausforderungen wie niedrigen Zinsen und digitaler Konkurrenz zu begegnen.
Die BaFin hat einen Entwurf eines Formulars für die Einreichung von Nettinganzeigen durch Less Significant Institutions und Nicht-CRR-Kreditinstitute veröffentlicht. Die Anzeigen dienen der Anerkennung der risikomindernden Wirkung von Nettingvereinbarungen und orientieren sich am Verfahren der EZB. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.03.2020 eingereicht werden.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstituten in Form von eingetragenen Genossenschaften die Erlaubnis zur Einstufung neuer Geschäftsanteile als Instrumente des harten Kernkapitals erteilt. Zudem wird die Genehmigung zur Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund von Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, um die Solvabilitätslage der Institute zu sichern.
Die BaFin hat in einer Marktuntersuchung festgestellt, dass Privatanleger Faktor-Zertifikate häufig länger als empfohlen halten, was zu erheblichen Verlusten führen kann, selbst wenn sich der zugrunde liegende Referenzwert in die erwartete Richtung entwickelt. Die Regulierungsbehörde warnt, dass diese Produkte aufgrund ihrer Hebelwirkung und der negativen Seitwärtsrendite nur für erfahrene Anleger geeignet sind und empfiehlt eine Haltedauer von maximal einem Tag.