Die BaFin plant die Einführung eines gemeinsamen Portals mit der Europäischen Zentralbank, über das ab 2020 Anzeigen über die Bestellung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen eingereicht werden können. Dies soll für bedeutende Institute und Finanzholding-Gesellschaften gelten, die der EZB unterliegen, und ermöglicht die elektronische Einreichung von Anzeigen ohne zusätzliche papiergebundene Form. Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 16. Januar 2020 eingereicht werden.
Die BaFin plant, die Fondskategorien-Richtlinie zu überarbeiten, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Investmentfonds zu verbessern. Die Änderungen betreffen unter anderem die Klassifizierung von Fonds, die Angabe von Risikokennzahlen und die Offenlegung von Kosten.
Die BaFin hat die Fondskategorien-Richtlinie überarbeitet, insbesondere wurden die Regeln für Geldmarktfonds an die EU-Verordnung 2017/1131 angepasst. Weitere Änderungen betreffen vor allem redaktionelle Anpassungen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31. Januar 2020 per E-Mail eingereicht werden.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Interessen der Marktteilnehmer und die Transparenz zu wahren. Die Allgemeinverfügung tritt am 02.01.2020 in Kraft und ist bis zum 01.01.2021 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen und die Marktentwicklung zu unterstützen. Die Allgemeinverfügung tritt am 02.01.2020 in Kraft und ist bis zum 01.01.2021 befristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Geschäfte zu einem späteren Zeitpunkt als vorgeschrieben zu veröffentlichen. Die Verfügung tritt am 02.01.2020 in Kraft und ist bis zum 01.01.2021 befristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art NCG natural gas Future der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 29.511.000 MWh für den Spot-Monat und 14.182.031 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PEG natural gas Future der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 26.159.410 MWh für den Spot-Monat und 5.186.170 MWh für die anderen Monate und ist ab dem 1. Januar 2020 wirksam. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PSV natural gas Future der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 31.387.743 MWh für den Spot-Monat und 3.468.279 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art GPL natural gas Future der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 36.842.518 MWh für den Spot-Monat und 5.625.774 MWh für andere Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte TTF natural gas Future und TTF natural gas Option der EEX festgelegt. Das Limit beträgt 52.466.250 MWh für den Spot-Monat und 112.196.688 MWh für andere Monate ab dem 1. Januar 2020. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art CEGH VTP natural gas Future der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 13.710.035 MWh für den Spot-Monat und 11.071.515 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art NCG natural gas Future der European Energy Exchange AG festzusetzen. Das Positionslimit beträgt 29.511.000 MWh für den Spot-Monat und 14.182.031 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art GPL natural gas Future der European Energy Exchange AG festzulegen. Das Limit beträgt 36.842.518 MWh für den Spot-Monat und 5.625.774 MWh für andere Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art CEGH VTP natural gas Future der European Energy Exchange AG festzulegen. Das Positionslimit beträgt 13.710.035 MWh für den Spot-Monat und 11.071.515 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art TTF natural gas Future und TTF natural gas Option der European Energy Exchange AG festzusetzen. Das Limit wird auf 52.466.250 MWh für den Spot-Monat und 112.196.688 MWh für die anderen Monate festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und die sofortige Vollziehung wird angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art PSV natural gas Future der European Energy Exchange AG festzusetzen. Das Positionslimit beträgt 31.387.743 MWh für den Spot-Monat und 3.468.279 MWh für die anderen Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PEG natural gas Future der European Energy Exchange AG festzusetzen. Das Limit beträgt 26.159.410 MWh für den Spot-Monat und 5.186.170 MWh für andere Monate und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivate der Art Supramax-TC10-FreightFuture und Supramax-TC10-Freight Option der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 4.138 Lots für den Spot-Monat und 4.138 Lots für die anderen Monate und tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Capesize-TC5-FreightFuture und Capesize-TC5-Freight Option der European Energy Exchange AG auf 13.591 Lots für den Spot-Monat und 13.591 Lots für die anderen Monate festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Positionslimits. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Panamax-TC4-FreightFuture und Panamax-TC4-Freight Option der European Energy Exchange AG auf 13.099 Lots für den Spot-Monat und 13.099 Lots für die anderen Monate festgelegt. Die Änderung tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Positionslimits. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Capesize-C7-FreightFuture und Capesize-C7-Freight Option der European Energy Exchange AG auf 4.320 Lots für den Spot-Monat und 4.320 Lots für die anderen Monate festgelegt. Diese Änderung tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.