Die BaFin erhöht den Schwellenwert für zu meldende Eigengeschäfte von 5.000 EUR auf 20.000 EUR gemäß der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft und soll den Verwaltungsaufwand für Emittenten reduzieren, ohne die Markttransparenz zu beeinträchtigen.
Das Rundschreiben 11/2019 der BaFin legt kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) fest, die bis zum 16.01.2025 umgesetzt werden müssen. Es beinhaltet unter anderem Vorgaben zur IT-Sicherheit, Datenverarbeitung und Auslagerung von IT-Dienstleistungen.
Die BaFin hat Änderungen an den Regelungen für die Deutsche Börse vorgeschlagen, um die Transparenz und Integrität des Marktes zu stärken. Dazu gehören strengere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und die Überwachung von Handelsaktivitäten.
Die BaFin plant Änderungen an den Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken, um die Anforderungen an die Risikominderungstechniken zu präzisieren und zu verschärfen. Die Deutsche Kreditwirtschaft und der Bundesverband deutscher Banken e.V. haben dazu Stellung genommen und Änderungen vorgeschlagen.
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