Die BaFin hat einen Entwurf für ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, um den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung zu geben. Das Merkblatt soll als Kompendium von Good-Practices dienen und ist eine Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 3. November 2019 eingereicht werden.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Banken zu verschärfen, um die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Der Bundesverband deutscher Banken e.V. und die Deutsche Kreditwirtschaft haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Banken geäußert.
Die BaFin hat neue Prüfpflichten für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften eingeführt, die Dienstleistungen gemäß KAGB erbringen. Es besteht die Möglichkeit, von der Prüfungspflicht befreit zu werden, unter bestimmten Voraussetzungen und Ausschlusskriterien. Die Befreiung wird in der Regel für 2 Jahre erteilt und erfordert die Mitteilung relevanter Änderungen an die BaFin.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Investmentgesellschaften zu verschärfen, indem sie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die Eigenkapitalanforderungen erhöht. Dies soll dazu beitragen, die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems zu stärken.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen zu verschärfen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat Bedenken geäußert und fordert eine differenzierte Betrachtung der Branche.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Geldwäscheprävention bei Notaren zu verschärfen, indem sie die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten genauer regelt und die Dokumentationspflichten erhöht. Die Bundesnotarkammer hat Bedenken geäußert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Überlastung der Notare führen könnten.
Die BaFin plant, die Offenlegungspflichten für Aktionäre von börsennotierten Unternehmen zu verschärfen, um Transparenz und Marktintegrität zu stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Meldefristen und die Offenlegung von Leerverkaufspositionen.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Prüfung von internen Kontrollsystemen und Risikomanagementprozessen von Finanzdienstleistern zu verschärfen. Dies betrifft insbesondere die Unabhängigkeit der Prüfer und die Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Eigenmittel von Finanzdienstleistungsunternehmen zu verschärfen, um die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Dies könnte zu höheren Kapitalanforderungen und strengeren Risikomanagementvorschriften für Unternehmen führen.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Offenlegung von Informationen durch kapitalmarktorientierte KMU zu verschärfen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung von Finanzberichten und die Transparenz von Geschäftsmodellen.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verschärfen, indem sie die Vorgaben für die Auslagerung von IT-Dienstleistungen präzisiert und konkretisiert. Zudem sollen die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen erweitert werden.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Versicherungsunternehmen zu verschärfen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Zinsänderungsrisiken und die Einführung eines neuen Standardansatzes für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Dies könnte zu höheren Kapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen führen.
Die BaFin plant eine Änderung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen an die Unabhängigkeit und die Ressourcenausstattung der Compliance-Funktion verschärft werden.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von inAGs zu erhöhen, um die Stabilität des Finanzsystems zu stärken. Zudem sollen die Transparenz und Offenlegungspflichten für inAGs verbessert werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Finanzinstituten zu verschärfen, um Cyberangriffe zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Der Deutsche Anwaltverein fordert eine klare Definition der Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen im Falle von Sicherheitsvorfällen.
Die BaFin plant Änderungen im Umgang mit ausländischen Banken in Deutschland, um die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit und das Risikomanagement zu verschärfen. Der Verband der Auslandsbanken in Deutschlande.V. hat dazu Stellung genommen und fordert eine angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten ausländischer Banken.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Versicherungsunternehmen zu verschärfen, indem sie die Berichterstattung über die Risikotragfähigkeit verbessert und die Anforderungen an das Risikomanagement und die Governance-Strukturen verschärft. Dies wird dazu führen, dass Versicherungsunternehmen ihre internen Prozesse und Kontrollen stärker überprüfen und verbessern müssen, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.