Die BaFin überarbeitet den Emittentenleitfaden aufgrund neuer europäischer Regelungen und praktischer Erfahrungen. Der Leitfaden wird modulweise erstellt und steht nur elektronisch zur Verfügung. Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf können bis zum 31.07.2018 eingereicht werden.
Die BaFin hat die Umsetzung der Richtlinie PSD 2 zur Starken Kundenauthentifizierung (SCA) geregelt, die ab dem 14. September 2019 für Zahlungsdienstleister verbindlich ist und eine Authentifizierung mit mindestens zwei Elementen aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz vorschreibt. Ausnahmen von dieser Pflicht bestehen unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. bei kontaktlosen Zahlungen bis 50 Euro oder durch Transaktionsrisikoanalysen, die eine SCA unter bestimmten Umständen entbehrlich machen können.
Die BaFin hat einen Bericht veröffentlicht, der die Notwendigkeit betont, regulatorische Rahmenbedingungen für Big Data und künstliche Intelligenz (BDAI) zu schaffen, um systemische Risiken und Intransparenz zu vermeiden, während gleichzeitig der Verbraucherschutz und die Datensouveränität gestärkt werden sollen. Der Bericht dient als Grundlage für einen Dialog mit der Branche und anderen Aufsichtsbehörden, um die Auswirkungen der technologischen Entwicklungen auf den Finanzmarkt zu adressieren und neue Wettbewerbschancen zu identifizieren.
Die BaFin hat Erleichterungen im Billigungsverfahren für englischsprachige Wertpapierprospekte eingeführt, die es Emittenten ermöglichen, zweisprachige Antragsformulare zu nutzen und die Kommunikation im Vorfeld des Verfahrens auf Englisch zu führen. Während alle Anträge weiterhin in deutscher Sprache eingereicht werden müssen, können begleitende Dokumente und Anfragen auf Englisch eingereicht werden, um den Übersetzungsaufwand zu reduzieren.
Die BaFin hat eine umfassende Regulierungsänderung initiiert, um den Herausforderungen der Digitalisierung, insbesondere durch Big Data und künstliche Intelligenz, gerecht zu werden. Zentrale Aspekte sind die Förderung von Datensouveränität, Transparenz und Verantwortlichkeit in automatisierten Prozessen, während gleichzeitig ein technologieneutraler und prinzipienbasierter Regulierungsansatz verfolgt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Vertrauen in die Finanzbranche zu stärken.
Die BaFin verfolgt eine proaktive Strategie zur Minimierung der operationellen Risiken, die aus dem Brexit resultieren, und arbeitet eng mit der EBA sowie dem SSM zusammen, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern. Sie bietet umziehenden Instituten Unterstützung und akzeptiert temporäre Zugeständnisse in Genehmigungsverfahren, solange die Gleichbehandlung und Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben.
Die BaFin hat mit der Einführung der Taping-Pflicht im Rahmen der MiFID II-Regelungen die Dokumentationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungen erheblich verschärft, indem sie die Aufzeichnung aller telefonischen und elektronischen Kommunikationen, die mit Kundenaufträgen in Verbindung stehen, vorschreibt. Diese Maßnahme soll den Verbraucherschutz stärken, indem sie eine transparente Nachverfolgbarkeit der Beratungsgespräche ermöglicht und die Beweisführung im Streitfall erleichtert, während gleichzeitig hohe Standards zum Schutz der Aufzeichnungen festgelegt werden.
Die BaFin hat neue Anforderungen zur Bewertung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch von Kreditinstituten veröffentlicht. Diese umfassen die Berechnung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung um 200 Basispunkte sowie die Meldung relevanter Informationen an die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Die Institute müssen interne Methoden und Verfahren zur Steuerung und Überwachung von Zinsänderungsrisiken einhalten und regelmäßig den Zinsrisikokoeffizienten berechnen.
Das Rundschreiben 03/2022 der BaFin ersetzt das Rundschreiben 8/2018 und legt fest, dass Zahlungsdienstleister unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle informieren müssen. Es definiert Kriterien für die Klassifizierung von Vorfällen, das Meldeverfahren und die Delegierung von Meldepflichten an Dritte.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Panamax-TC-Freight Future und Panamax-TC-Freight Option der European Energy Exchange AG festzulegen. Das Limit wird auf 4.049 Lots für den Spot-Monat und 4.049 Lots für die anderen Monate festgesetzt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung tritt am 18. Juli 2018 in Kraft und wird sofort vollzogen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Italian Power Future (Peak) der European Energy Exchange AG festlegt. Das Positionslimit beträgt 5.340.219 MWh für den Spot-Monat und 1.045.510 MWh für die anderen Monate und tritt am 18. Juli 2018 in Kraft. Die Verfügung dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.