Die BaFin plant eine Änderung der Anzeigenverordnung aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben, insbesondere im Zusammenhang mit CRR und CRD IV. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Einreichung von Anzeigen in elektronischer Form, die Einführung einer Rechtsträgerkennung zur Identifizierung von Marktakteuren und Anpassungen an geänderte Rechtsnormen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 22.04.2016 eingereicht werden.
Die BaFin überwacht die Umsetzung von Übergangsmaßnahmen für Versicherer zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen im Rahmen der Solvency-II-Richtlinie, wobei der Fokus auf der Sicherstellung der Solvenzanforderungen und der schrittweisen Anpassung an die neuen Vorgaben liegt. Diese Maßnahmen gelten nur für bestehende Verträge und sollen Marktstörungen vermeiden sowie die Verfügbarkeit von Versicherungsprodukten gewährleisten, während neu abgeschlossene Verträge bereits den vollen Solvency-II-Anforderungen unterliegen müssen.
Die OGAW-V-Richtlinie erweitert die Vergütungspflichten auf OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die nun Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und relevante Mitarbeiter festlegen müssen, um ein effektives Risikomanagement sicherzustellen. Zudem werden die Haftung der OGAW-Verwahrstellen verschärft, der Bußgeldrahmen für Verstöße erhöht und die Regelungen zur Vergabe von Gelddarlehen durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften angepasst, um mehr Flexibilität bei Gesellschafterdarlehen zu ermöglichen.
Die BaFin hat die Anforderungen an das Beratungsprotokoll für Anlageberatungen verschärft, um eine detaillierte und individuelle Dokumentation der Kundenanliegen und der Empfehlungsgründe sicherzustellen, was als wichtiges Instrument für den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung in der Anlageberatung dient. Zudem wird mit der bevorstehenden Umsetzung der MiFID II-Richtlinie die Pflicht zur Erstellung einer Geeignetheitserklärung eingeführt, die die Anpassung der Empfehlungen an die individuellen Merkmale der Kunden dokumentiert.
Die BaFin hat eine neue Regelung für zentrale Gegenparteien (CCPs) eingeführt, die die Bildung von Aufsichtskollegien für alle in der EU ansässigen CCPs vorschreibt, um den Informationsaustausch und die Risikobewertung über nationale Grenzen hinweg zu verbessern. Diese Kollegien, die aus nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA bestehen, sollen die Harmonisierung der Aufsichtspraxis fördern und eine effektivere Zusammenarbeit zur Steigerung der Finanzmarktstabilität ermöglichen.
Die BaFin hat neue Veröffentlichungspflichten für Emittenten von Vermögensanlagen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass Anleger zeitnah über negative Entwicklungen informiert werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Zudem wurden Werbevorschriften verschärft, die Anbieter verpflichten, klare Risiko- und Warnhinweise in ihrer Werbung aufzunehmen, während irreführende Begriffe wie „BaFin-geprüft“ oder „Fonds“ verboten sind.
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