Die BaFin hat im Rahmen einer Untersuchung bei 14 Instituten festgestellt, dass es signifikantes Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung der Product Governance-Vorgaben gibt, insbesondere hinsichtlich der Zielmarktbestimmung und der Angemessenheit der Kostenstrukturen für potenzielle Anleger. Die Aufsicht fordert die Institute auf, ihre Versäumnisse zu beheben und wird die Entwicklung und Umsetzung der Product Governance weiterhin beobachten.
Die BaFin hat einen Entwurf für eine Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) zur öffentlichen Konsultation gestellt, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2034 umzusetzen. Der Entwurf betrifft mittlere Wertpapierinstitute und übergeordnete Unternehmen, während kleine und große Wertpapierinstitute anderen Regelungen unterliegen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21. November 2022 per E-Mail eingereicht werden.
Der Hessische VGH hat entschieden, dass die BaFin gemäß § 60b KWG grundsätzlich verpflichtet ist, bestandskräftige Maßnahmen namentlich bekannt zu machen, es sei denn, es liegt ein atypischer Sonderfall vor, der eine Anonymisierung oder Unterlassung der Veröffentlichung rechtfertigt. Diese Entscheidung präzisiert die Ermessensspielräume der BaFin und betont die Bedeutung der Transparenz im Finanzmarkt.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Anerkennung und reziproke Anwendung eines durchschnittlichen Mindestrisikogewichts für IRB-Ansatz-Institute in Bezug auf Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen, die durch in den Niederlanden belegene Wohnimmobilien besichert sind, umzusetzen. Die Maßnahme soll die Widerstandsfähigkeit der Banken stärken und das systemische Risiko im niederländischen Wohnimmobilienmarkt angemessen abbilden.
Bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht 2022 in Bonn wurden die aktuellen Herausforderungen der Versicherungsbranche sowie die Regulierung von Nachhaltigkeitsrisiken erörtert, wobei Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft und Aufsicht zusammenkamen, um über relevante Aufsichtsthemen zu diskutieren.
Die BaFin betont die Notwendigkeit eines effektiven Risikomanagements für Versicherungsunternehmen, um den aktuellen Herausforderungen im Finanzsektor gerecht zu werden, und kündigt an, die Überprüfung der implementierten Prozesse verstärkt zu intensivieren. Zudem wird die Verantwortung der Versicherer für die Produktgestaltung hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf den Kundennutzen und die Berücksichtigung von Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
EIOPA hat ihre strategische Ausrichtung aktualisiert und legt nun einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit, indem sie die Rolle von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bei der Schaffung nachhaltigen Werts und der Minderung klimabezogener Risiken betont. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Bereitstellung von Anwendungshilfen für die Bewertung klimawandelbezogener Risiken in der Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung sowie die Einführung eines Naturkatastrophen-Dashboards zur Identifizierung und Reduzierung von Versicherungslücken in Europa.
Die BaFin fordert Versicherer auf, angesichts der anhaltend hohen Inflation und der gestiegenen Kosten, insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung, ihre Rückstellungen und Prämien entsprechend anzupassen, um die dauerhafte Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen sicherzustellen. Zudem wird betont, dass eine sorgfältige Tarifierung unter Berücksichtigung zukünftiger Schadenerwartungen unerlässlich ist, während im Bereich der Krankenversicherung eine mögliche Anpassung der Beiträge aufgrund steigender Kosten in der Zukunft erwartet wird.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die verstärkte Anforderungen an die Transparenz und den Verbraucherschutz im Finanzsektor beinhalten, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und Risiken besser zu managen. Zudem wurden spezifische Vorgaben zur Informationspflicht und zur Risikobewertung für Finanzdienstleister festgelegt.