Die BaFin hat in einer aktuellen Mitteilung bestätigt, dass sie die Öffentlichkeit über potenzielle Marktmanipulationen informieren darf, um das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Gerichte haben entschieden, dass solche Warnungen auch präventiv erfolgen können, ohne dass ein tatsächlicher Verstoß nachgewiesen werden muss, was die regulatorischen Anforderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz und der europäischen Marktmissbrauchsverordnung unterstützt.
Die BaFin hat in einer Marktuntersuchung festgestellt, dass die Mehrheit der geprüften Produktinformationsblätter (IPIDs) von Rechtsschutz- und Hausratversicherern die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt, jedoch insgesamt 32 Fehler identifiziert. Die betroffenen Unternehmen haben zugesichert, ihre IPIDs zu überarbeiten, während Verbraucher darauf hingewiesen werden, auch die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein sorgfältig zu prüfen, um umfassende Informationen zu erhalten.
Die BaFin hat auf ihrem 9. Schlichtertreffen am 4. November 2021 die Auswirkungen des BGH-Urteils zu Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen diskutiert, das Banken zur Nachzahlung an Kunden verpflichtet, sowie die Notwendigkeit betont, Verbraucher über unwirksame Klauseln zu informieren. Zudem wurde die neu strukturierte Abteilung für Verbraucher- und Anlegerschutz vorgestellt, die nun stärker auf Marktmonitoring und operative Maßnahmen fokussiert ist, um den Verbraucherschutz zu verbessern.
Die BaFin hat ein umfassendes Modernisierungsprojekt gestartet, das auf die Verbesserung der Aufsicht durch schnellere, transparentere und digitalisierte Arbeitsweisen abzielt, während gleichzeitig die Qualität der Entscheidungen und die Resilienz des Finanzsystems gestärkt werden sollen. Zentrale Schwerpunkte sind die Bekämpfung von Geldwäsche, der Verbraucherschutz, die Marktaufsicht sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und neuen Technologien, um die Integrität des Finanzmarktes zu sichern und die Interessen der Verbraucher zu schützen.
Die BaFin hat beschlossen, bestimmte Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Positionslimits für Warenderivatekontrakte der European Energy Exchange AG zu widerrufen. Dies geschieht aufgrund von Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, die den Anwendungsbereich für Positionslimits auf Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und kritische oder signifikante Warenderivate beschränken. Die betroffenen Allgemeinverfügungen werden daher mit Wirkung zum 27.11.2021 aufgehoben.
Die BaFin hat beschlossen, die Festlegung von Positionslimits für Warenderivate gemäß einer früheren Allgemeinverfügung zu widerrufen. Ab dem 28. November 2021 gelten neue Regelungen, die nur noch Positionslimits für Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und kritische oder signifikante Warenderivate vorsehen.