Die BaFin hat einen Entwurf für die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung vorgelegt, um die jährlichen Regelprüfungen bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern gemäß der EU-Verordnung 2020/1503 zu konkretisieren. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 19. November 2021 per E-Mail eingereicht werden, mit der Möglichkeit, dass diese im Internet veröffentlicht werden.
Die BaFin plant, die Leitlinien für die LGD-Schätzung im Rahmen des Konjunkturabschwungs und zur Kreditrisikominderung zu übernehmen und bis zum 01.01.2022 umzusetzen. Institute, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen dies der BaFin mitteilen, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.
Die BaFin hat neue Regeln für deutsche Kreditinstitute erlassen, die Darlehen für den Erwerb von Luxemburger Wohnimmobilien vergeben. Es gelten Obergrenzen für die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation je nach Art des Darlehensnehmers, Ausnahmen und Bagatellgrenzen wurden festgelegt, um die Finanzstabilität zu gewährleisten.
Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) aktualisiert, um die interne Verlusttragung innerhalb von Abwicklungsgruppen zu regeln, insbesondere den Transfer von Verlusten von Tochterunternehmen zu Muttergesellschaften. Die Neufassung legt fest, welche Anforderungen Banken erfüllen müssen, um im Abwicklungsfall Verluste durch Herabschreibung und Umwandlung von Verbindlichkeiten effektiv zu bewältigen und somit die kritischen Dienstleistungen für die Realwirtschaft aufrechtzuerhalten.
Die BaFin hat einen Bericht veröffentlicht, der die Ergebnisse einer Umfrage zur Handhabung von Nachhaltigkeitsrisiken durch Banken, Versicherer und Wertpapierunternehmen zusammenfasst. Während die Mehrheit der Unternehmen die Dringlichkeit des Themas erkannt hat, zeigen die Ergebnisse, dass es im Risikomanagement, insbesondere bei der Identifikation und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, erheblichen Nachholbedarf gibt, und nur wenige Unternehmen haben spezifische Maßnahmen zur Integration dieser Risiken in ihre Geschäftsstrategien ergriffen.
Die BaFin hat im Rahmen eines umfassenden Modernisierungsprojekts, das bis Dezember 2021 abgeschlossen sein soll, bereits zwei Drittel der identifizierten 40 Reformmaßnahmen umgesetzt, um ihre Aufsichtsfunktion durch neue Strukturen wie die Fokusaufsicht und eine Taskforce zu stärken sowie die Bilanzkontrolle zu reformieren. Zudem wird die Verbraucherschutzabteilung strukturell gestärkt, und die BaFin setzt moderne Technologien ein, um ihre Effizienz und Reaktionsfähigkeit zu erhöhen.
Am 25. September 2023 trat die novellierte Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft, die insbesondere die Vergütungsvorschriften der CRD V umsetzt und wesentliche Änderungen wie die Herausnahme von Leasing- und Factoringunternehmen aus dem Anwendungsbereich sowie die Einführung geschlechtsneutraler Vergütungssysteme beinhaltet. Zudem wurden die Offenlegungspflichten angepasst und die Zurückbehaltungszeiträume für variable Vergütungen erhöht, während übergeordnete Unternehmen nun eine gruppenweite Vergütungsstrategie festlegen müssen.
Die BaFin hat die IT-Risiken im Bankensektor aufgrund der erhöhten Cyberbedrohungen durch die Pandemie schärfer überwacht und fordert Banken auf, ihre digitale Resilienz zu verbessern sowie ihre Auslagerungsstrategien transparenter zu gestalten. Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) und dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) werden einheitliche Regeln zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und zur Überwachung kritischer IT-Dienstleister eingeführt, um die Widerstandsfähigkeit der Finanzunternehmen zu stärken.
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