Die BaFin hat einen Entwurf zu den "Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung" (MaBewertung) veröffentlicht, der Banken verpflichtet, bewertungsrelevante Daten innerhalb von 24 Stunden in einem strukturierten Format bereitzustellen, um eine fundierte Bewertung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Falle einer Abwicklung zu ermöglichen. Der Entwurf umfasst einen zweistufigen Ansatz, wobei die erste Stufe auf bestehenden Berichten basiert und die zweite Stufe detaillierte Datenanforderungen und ein spezifisches Datenmodell festlegen wird.
Die BaFin hat regulatorische Maßnahmen ergriffen, um den Vertrieb und die Vermarktung von Derivaten, die auf Payment-Token basieren, insbesondere für Kleinanleger zu beschränken, und weist auf die erheblichen Risiken dieser Produkte hin, einschließlich hoher Volatilität und der Tatsache, dass Payment-Token keinen intrinsischen Wert haben. Zudem beobachtet die BaFin den Markt und prüft gegebenenfalls weitere Aufsichtsmaßnahmen oder Produktverbote.
Die EU strebt die Vollendung der Kapitalmarktunion an, um den freien Kapitalverkehr zu fördern und die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen durch den Brexit. Wichtige regulatorische Änderungen umfassen die Angleichung von Mindeststandards im Insolvenzrecht, die Vereinfachung steuerlicher Regelungen sowie die Einführung elektronischer Wertpapiere, die kleinen und mittleren Unternehmen einen schnelleren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen sollen.
Das Abschirmungsgesetz verpflichtet große Banken, risikobehaftete Geschäfte zu identifizieren und entweder zu beenden oder in rechtlich eigenständige Finanzhandelsinstitute auszulagern, um die Stabilität des Einlagengeschäfts zu schützen. Die BaFin hat zudem ihre Auslegungshilfe aktualisiert, um Klarheit über die verbotenen Geschäfte und die Anforderungen an Compliance-Prozesse zu schaffen, während sie die Möglichkeit behält, auch kleinere Institute zur Trennung risikobehafteter Geschäfte anzuweisen.
Die BaFin plant, die EBA-Leitlinien zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von Tranchen gemäß EU-Verordnung 575/2013 zu übernehmen. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 25. September 2020 eingereicht werden.
Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der fälligen vertraglichen Zahlungen in ihre Verwaltungspraxis ab dem 01.10.2020. Damit kommt die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA nach, die vorgenannten Leitlinien umzusetzen.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivate der European Energy Exchange AG (EEX) festzulegen. Das Limit für Phelix Power DE/AT Future (Base) und Phelix Power DE/AT Option (Base) wird auf 9.050.124 MWh für den Spot-Monat und 4.540.085 MWh für andere Monate festgesetzt. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Limits.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE Future (Base) und Phelix Power DE Option (Base) der European Energy Exchange AG (EEX) festzulegen. Das Positionslimit wird auf 41.991.030 MWh für den Spot-Monat und 67.437.064 MWh für die anderen Monate festgesetzt. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Positionslimits. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wird angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.