Am 16. August 2021 veröffentlichte die BaFin die 6. Novelle der MaRisk, die neue Anforderungen an das Risikomanagement von Banken einführt, insbesondere in Bezug auf notleidende Kredite, Forbearance-Prozesse und Auslagerungen. Banken mit hohen NPL-Quoten müssen Strategien zur Risikominderung entwickeln und spezifische Reporting- sowie Risikocontrolling-Anforderungen erfüllen, während alle Institute neue Richtlinien für Auslagerungen und IKT-Risiken implementieren müssen, wobei eine Übergangsfrist bis Ende 2021 gilt.
Die BaFin hat mit dem Rundschreiben ZAIT spezifische aufsichtliche Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute hinsichtlich Informationstechnik und Cybersicherheit eingeführt, die auf den Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) basieren und den Proportionalitätsgrundsatz berücksichtigen. Die ZAIT ergänzen bestehende IT-Rundschreiben und legen besonderen Wert auf das Management von Informationsrisiken, IT-Betriebsprozessen sowie die Überwachung ausgelagerter IT-Dienstleistungen, um die IT-Sicherheit und Verfügbarkeit der Dienstleistungen der Institute zu gewährleisten.
Die BaFin hat mit dem Rundschreiben "ZAIT" die aufsichtlichen IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute konkretisiert, die sich an den BAIT und den EBA-Leitlinien orientieren. Die ZAIT tritt sofort in Kraft und ergänzen bestehende aufsichtliche Anforderungen, wobei die Übergangsfristen aus den EBA-Leitlinien entsprechend gelten.
Am 16. August 2021 trat die überarbeitete Fassung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) der BaFin in Kraft, die bestehende Vorgaben konkretisiert und neue Anforderungen an die operative Informationssicherheit, das IT-Notfallmanagement sowie das Management von Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern einführt, ohne grundlegende Änderungen vorzunehmen. Die Novelle betont die Notwendigkeit regelmäßiger Wirksamkeitskontrollen, eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Informationssicherheitsmanagement und die Entwicklung umfassender Schulungsprogramme für Mitarbeiter, um den Schutz relevanter Informationen zu gewährleisten.
Die BaFin hat einen Entwurf für eine Richtlinie zur Regulierung nachhaltig ausgerichteter Investmentvermögen veröffentlicht, der Kapitalverwaltungsgesellschaften vorschreibt, dass Fonds nur dann als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn sie eine Mindestinvestitionsquote von 75 % in nachhaltige Vermögensgegenstände einhalten oder eine klare nachhaltige Anlagestrategie verfolgen. Ziel der Richtlinie ist es, Anleger vor Greenwashing zu schützen und die Transparenz sowie Qualität im Bereich nachhaltiger Investments zu erhöhen.
Das Rundschreiben der BaFin spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf zusätzliche Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die nicht unter die regulären Abflusskategorien fallen. Es legt fest, wie diese Abflüsse gemeldet werden müssen und welche Abflussraten für verschiedene Kategorien gelten. Die Änderungen treten am 01.09.2021 in Kraft.
Die BaFin hat einen Entwurf zur Überarbeitung des FAQ zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB veröffentlicht, um Änderungen durch das Fondsstandortgesetz und die EU-Richtlinie 2019/1160 zu berücksichtigen. Stellungnahmen können bis zum 13. September 2021 eingereicht werden, eine Anhörung ist nicht geplant.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikomanagement- und Governance-Systeme von Versicherungsunternehmen zu verschärfen, um die Stabilität und Sicherheit des Versicherungsmarktes zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem strengere Vorgaben zur Risikokultur, zur internen Kontrolle und zur Berichterstattung.
Das Rundschreiben 05/2018 der BaFin beinhaltet Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion sowie weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Finanzdienstleistungsunternehmen. Es legt fest, welche Maßnahmen und Strukturen erforderlich sind, um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen und das Risikomanagement zu verbessern.
Die BaFin hat am 15.07.2021 eine Änderung des MaComp veröffentlicht, die Anpassungen an die MiFID II-Richtlinie und die MAR vornimmt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anforderungen an die Aufzeichnung von Telefonaten und elektronischer Kommunikation sowie die Überwachung von Handelsaktivitäten.
Die BaFin plant eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen, um Greenwashing zu verhindern. Der Entwurf legt Mindestanforderungen für die Bezeichnung und den Vertrieb von nachhaltigen Fonds fest, einschließlich einer Mindestinvestitionsquote von 75 Prozent in nachhaltige Vermögensgegenstände und bestimmten Ausschlüssen. Stakeholder können bis zum 06.09.2021 Stellungnahmen abgeben.
Die BaFin hat eine Konsultationsfassung für die Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen veröffentlicht, die Anforderungen an nachhaltige Investitionen und Transparenzregeln für Fondsmanager enthält. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass nachhaltige Investmentfonds klare Kriterien erfüllen und Anleger über die Nachhaltigkeitsmerkmale der Fonds informiert werden.
Die BaFin hebt hervor, dass weniger als die Hälfte der Immobilienbesitzer in Deutschland über eine Elementarschadenversicherung verfügt, was nach den verheerenden Unwettern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Die erwarteten Nettoschadenbelastungen für Versicherer belaufen sich im schlimmsten Fall auf etwa eine Milliarde Euro, wobei keine Bestandsgefährdungen für die Schaden- und Unfallversicherer oder Rückversicherer zu erwarten sind.
Die BaFin hat neue Anforderungen für den Werthaltigkeitsnachweis aktiver latenter Steuern im Rahmen der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) unter Solvency II eingeführt, die insbesondere in Stressszenarien gelten. Versicherer müssen nun sicherstellen, dass die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern realistisch eingeschätzt wird, wobei die Berücksichtigung zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne in einer hypothetischen Nach-Stress-Situation strenger geregelt ist, um eine Überbewertung der Eigenmittel zu vermeiden.