Die BaFin hat Lebensversicherer zur Umsetzung von Aktiv-Passiv-Management-Praktiken befragt und festgestellt, dass fast alle Unternehmen Inkongruenzen zwischen Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten bewusst zulassen, während nur die Hälfte Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Analysen einbezieht. Die Aufsicht erwartet eine zunehmende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Stresstests und Szenarioanalysen, um die regulatorischen Anforderungen unter dem Solvency II-Regime besser zu erfüllen.
Das Anlegerschutzstärkungsgesetz bringt wesentliche Änderungen im Vermögensanlagengesetz, darunter ein Verbot von Blindpools, die sicherstellen sollen, dass Anleger genau wissen, in welche Projekte sie investieren, sowie die Einführung eines Mittelverwendungskontrolleurs zur Überwachung der Verwendung von Anlegergeldern. Zudem müssen Vermögensanlagen künftig nur über regulierte Wertpapierdienstleister und Finanzanlagenvermittler vertrieben werden, um den Anlegerschutz zu erhöhen und Transparenz auf dem grauen Kapitalmarkt zu fördern.
Am 10. Juni 2021 trat das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) in Kraft, das das deutsche Wertpapierrecht grundlegend reformiert und die Emission elektronischer Wertpapiere sowie die Führung von Kryptowertpapierregistern ermöglicht. Emittenten können nun zwischen physischer und elektronischer Begebung wählen, während die BaFin die Aufsicht über die neuen Register führt, um den Anlegerschutz und die Marktintegrität zu gewährleisten.
Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zur alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit Triparty-Rückkaufsvereinbarungen für Großkreditzwecke. Die BaFin beabsichtigt, diesen Leitlinien zum 28.06.2021 nachzukommen.
Die BaFin plant eine Änderung der Pfandbriefrechtlichen Meldeverordnung sowie weiterer Verordnungen im Bereich der Pfandbriefe. Die Konsultation läuft bis zum 15.08.2021 und beinhaltet Fragen zu Szenarien des Zinsstresses, Risikowerten und der Registrierung von Derivategeschäften im Deckungsregister. Stellungnahmen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art TTF natural gas Future und TTF natural gas Option der European Energy Exchange AG neu festgelegt. Das Limit beträgt 52.363.620 MWh für den Spot-Monat und 44.818.670 MWh für andere Monate ab dem 15. Juli 2021. Die Anpassung dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungsbedingungen.
Die BaFin hat das Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art NCG natural gas Future der EEX neu festgesetzt, mit einem Limit von 10.234.188 MWh für den Spot-Monat und 10.768.942 MWh für andere Monate. Die Änderung tritt am 15. Juli 2021 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungsbedingungen.