Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zur Offenlegung der Liquiditätsdeckungsquote, um die europäische Harmonisierung des Aufsichtsrechts zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt durch ein Rundschreiben, das zur Konsultation gestellt wird. Stellungnahmen sind bis zum 31.08.2018 möglich.
Die BaFin hat mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung der EU-Prospektverordnung wesentliche Änderungen im deutschen Finanzmarktrecht eingeführt, insbesondere durch die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 8 Millionen Euro und die Einführung eines neuen Wertpapier-Informationsblatts (WIB) für öffentliche Angebote zwischen 100.000 und 8 Millionen Euro, das anstelle eines Prospekts erstellt werden kann. Zudem wurden Anpassungen an bestehenden Gesetzen vorgenommen, um die neuen Anforderungen zu integrieren und die regulatorischen Rahmenbedingungen für Emittenten zu erleichtern.
Im Februar 2023 legte EIOPA technische Empfehlungen zur Überprüfung der Standardformel für die Berechnung der Solvency Capital Requirement (SCR) vor, mit dem Ziel, die Komplexität zu reduzieren und technische Inkonsistenzen zu beheben, insbesondere im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko, das in Niedrigzinsumfeldern nicht adäquat berücksichtigt wird. Die BaFin unterstützt diese Überarbeitung und fordert eine Vereinfachung der Standardformel, um die Anforderungen für deutsche Versicherer, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu erleichtern, während gleichzeitig spezifische Anpassungen und neue Methodiken zur Risikomessung vorgeschlagen werden.
Seit dem 3. Januar 2018 sind Finanzinstitute verpflichtet, ihren Kunden vor der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen umfassende Vorab-Kosteninformationen bereitzustellen, die alle relevanten Kosten und Nebenkosten transparent und vergleichbar darstellen. Diese Regelung, die aus der MiFID II und dem 2. FiMaNoG hervorgeht, zielt darauf ab, Kunden vor unerwarteten Kosten zu schützen und informierte Finanzentscheidungen zu ermöglichen, wobei auch Ex-post-Kosteninformationen ab dem nächsten Jahr bereitgestellt werden müssen.
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank führen den SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) regelmäßig nach einem festen Zyklus durch, der auf der Größe, Struktur und Risikolage der Kreditinstitute basiert, um die Kapitalquantifizierung und die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen zu bewerten. Die Institute werden in Kategorien eingeteilt, wobei die meisten derzeit einem dreijährigen Zyklus unterliegen, während die weichen Kapitalanforderungen weiterhin alle zwei Jahre überprüft werden.
Die BaFin hat ihren Risikotragfähigkeitsleitfaden grundlegend überarbeitet, um den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen und den Anforderungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) gerecht zu werden. Die wesentlichen Neuerungen umfassen die Einführung einer dualen Perspektive (normativ und ökonomisch) für den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), die stärkere Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen und die Möglichkeit für Institute, bestehende Going-Concern-Ansätze bis auf Weiteres weiterzuführen.
Der Emittentenleitfaden wird umfassend überarbeitet und aktualisiert, um neue europäische Regelungen zu berücksichtigen. Der Leitfaden wird modulweise erstellt und ausschließlich in elektronischer Form verfügbar sein. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 17. August 2018 eingereicht werden.
Das Rundschreiben der BaFin bezieht sich auf die Umsetzung der Leitlinien zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen der EBA. Es präzisiert, was als marktübliche Konditionen gilt und definiert die Melde- und Dokumentationspflichten für Geschäfte, die außerhalb bestehender vertraglicher Verpflichtungen getätigt werden.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Italian PowerFuture (Peak) der European Energy Exchange AG (EEX) festgelegt. Das Limit beträgt 5.340.219 MWh für den Spot-Monat und 1.045.510 MWh für die anderen Monate und tritt am 20. Juli 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Panamax-TC-FreightFuture und Panamax-TC-Freight Option der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 4.049 Lots für den Spot-Monat und 4.049 Lots für die anderen Monate und tritt am 20. Juli 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.