Nikolas Speer, der neue Exekutivdirektor der BaFin für Bankenaufsicht, setzt in seiner ersten Bilanz Schwerpunkte auf Kreditrisiken, IT-Sicherheit, Governance und die Reduzierung von Komplexität in der Regulierung. Er plant, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu überarbeiten und den Stresstest für kleinere Banken zu vereinfachen, um eine risikoorientierte und proportionale Aufsicht zu gewährleisten.
Die BaFin hat ihr Rundschreiben überarbeitet, um es an aktuelle regulatorische Entwicklungen und aufsichtliche Erfahrungen anzupassen, ohne grundlegende inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Die Neufassung, die am 14. Oktober 2025 in Kraft tritt, enthält neue Hinweise zu automatisierten Geschäftsprozessen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie eine Übergangsregelung für SII-Unternehmen, während zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation und Risikomanagementleitlinien in separate Dokumente überführt wurden.
Die BaFin hat mit der Einführung des KI-Assistenten RAGulator eine eigene KI-Plattform entwickelt, um ihre Aufsichtsarbeit effizienter zu gestalten und große Datenmengen besser zu verarbeiten, während sie gleichzeitig die Datensicherheit gewährleistet, indem alle sensiblen Informationen in eigenen Rechenzentren bleiben. Diese Initiative zielt darauf ab, Routineaufgaben zu reduzieren und den Mitarbeitenden mehr Zeit für qualitativ anspruchsvollere Aufgaben zu geben.
Die BaFin hat für den Zeitraum von 2026 bis 2029 zehn strategische Ziele formuliert, um ihre Aufsicht effektiver und risikoorientierter zu gestalten, wobei ein besonderes Augenmerk auf Entbürokratisierung und Proportionalität gelegt wird. Diese Ziele sollen die Ressourcenverteilung priorisieren und die Behörde leistungsfähiger, transparenter und nutzerfreundlicher machen, um ein stabiles und vertrauenswürdiges Finanzsystem in Deutschland zu gewährleisten.
Die BaFin hat Lebensversicherer, die stark in dynamischen Hybridprodukten engagiert sind, zu den Risiken für Verbraucher befragt und festgestellt, dass die Analyse der Auswirkungen auf den restlichen Bestand sowie das Cash-Lock-Risiko unzureichend ist. Zukünftig wird die BaFin bei Prüfungen dieser Produkte verstärkt auf die Schwachstellen achten, die durch die Abfrage offengelegt wurden, und fordert eine bessere Integration der Verbraucherrisiken in die Produktfreigabeverfahren.
In seiner Rede betonte BaFin-Präsident Branson die Notwendigkeit, die Chancen und Risiken disruptiver Technologien wie DLT, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing im Finanzsektor auszubalancieren. Die BaFin strebt an, digitale Innovationen zu fördern, während sie gleichzeitig ein stabiles und integres Finanzsystem gewährleistet, und plant, diese Ziele in ihrer Strategie für 2026 bis 2029 zu verankern.
Die BaFin hat ein novelliertes Rundschreiben veröffentlicht, das ab dem 14. Oktober 2025 in Kraft tritt und den Versicherungsunternehmen eine dreimonatige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Anforderungen bietet. Wesentliche Änderungen umfassen die Betonung eines risikoprofilgerechten Ansatzes bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie präzisierte Vorgaben zur Governance auf Gruppenebene und zur Integration von Rückversicherung in das Risikomanagementsystem.
Die BaFin hat Lebensversicherer mit hohem Neugeschäftsanteil an dynamischen Hybridprodukten aufgefordert, die spezifischen Verbraucherrisiken dieser Produkte zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren, da es Lücken in der Risikoanalyse und -bewertung gibt. Zukünftig wird die BaFin bei Prüfungen verstärkt auf die Auswirkungen dieser Produkte auf die nicht fondsgebundene Kapitalanlage und die Überschussbeteiligung anderer Verträge achten, um mögliche negative Effekte frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Berichterstattung und Compliance für Finanzinstitute. Zudem wurden neue Richtlinien zur Verbraucherschutzinformation veröffentlicht, um die Rechte der Verbraucher zu stärken.