Nachrichten vom August 2016

Relevante Nachrichten

Rundschreiben 6/2016 (BA) - Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Offenlegung

Das Rundschreiben der BaFin richtet sich an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und befasst sich mit der Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte gemäß den Leitlinien der EBA. Die Institute müssen Informationen zu belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten offenlegen und zusätzliche qualitative Informationen zur Bedeutung der Belastung für ihr Finanzierungsmodell bereitstellen. Die Offenlegung soll transparente und vergleichbare Informationen innerhalb der EU fördern.

30.8.2016Bafin
Pfandleihprivileg: Grundsatzurteil verhindert Bildung von Schattenbanken bei Pfandleihhäusern

Die BaFin hat die Beleihung von Inhaberpapieren, insbesondere von Inhabergrundschuldbriefen, als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft eingestuft, da diese nicht unter das Pfandleihprivileg fallen, welches nur für bewegliche Sachen gilt. Diese Entscheidung zielt darauf ab, das Risiko der Entstehung von Schattenbanken zu minimieren und die Stabilität des Finanzmarkts zu schützen, da Pfandleiher durch solche Geschäfte hohe Kredite vergeben könnten, ohne den regulatorischen Anforderungen für Banken zu unterliegen.

15.8.2016Bafin
Schadenrückstellung: Neue Bewertungsgrundlagen unter Solvency II

Die BaFin hat die Bewertungsgrundlagen für die Schadenrückstellungen von Schaden- und Unfallversicherern unter dem neuen Solvency II-Regime geändert, indem sie die Berechnung des Best Estimate einführt, der auf marktkonsistenten Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme basiert und die Risikomarge berücksichtigt. Dies erfordert eine prospektive Sichtweise und eine detaillierte Validierung der Berechnungen, während die Aufsicht weiterhin sicherstellt, dass die Schadenrückstellungen sowohl in der Solvabilitätsübersicht als auch in der HGB-Bilanz angemessen sind.

15.8.2016Bafin
Rundschreiben 05/2016 ( GW ) - Erklärung und Informationsbericht der FATF , Änderung 4. EU -Geldwäscherichtlinie

Die FATF hat auf ihrer Plenumssitzung in Busan am 24.06.2016 eine aktualisierte Erklärung veröffentlicht, in der Nordkorea als einziges Land der Kategorie 1 mit gravierenden Defiziten in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genannt wird. Der Iran wurde in die Kategorie 2 eingestuft, was erhöhte Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit diesem Land oder Personen, die dort residieren, erfordert. Weitere Länder mit Defiziten sind Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Jemen, Laos, Syrien, Uganda und Vanuatu.

10.8.2016Bafin
Teilwiderruf der Allgemeinverfügung der BaFin vom 20.02.2014 zu Artikel 89 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013

Die BaFin hat zum 1. Oktober 2016 eine Allgemeinverfügung widerrufen, die sich auf Kreditinstitute bezieht, die als bedeutend eingestuft werden. Dieser Widerruf erfolgt aufgrund einer neuen Verordnung der Europäischen Zentralbank und erfordert eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens. Widerspruch kann innerhalb eines Monats erhoben werden.

3.8.2016Bafin
Teilwiderruf der Allgemeinverfügung der BaFin vom 20.02.2014 zu Artikel 467 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung vom 20.02.2014 zu Artikel 467 Absatz 2 der Verordnung (EU)Nr.575/2013 für bedeutende Kreditinstitute widerrufen und verweist auf die VERORDNUNG (EU) 2016/445 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. März 2016. Betroffene Institute können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

3.8.2016Bafin

Irrelevante Nachrichten

Satzungen: Urteil bestätigt Entscheidung der BaFin zum Schutz der Versicherten

Die BaFin hat eine Satzungsänderung einer Pensionskasse abgelehnt, die es dem Vorstand ermöglicht hätte, sich selbst von den gesetzlichen Bestimmungen zu Insichgeschäften zu befreien, da dies die Interessen der Versicherten gefährden könnte. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, da eine solche Regelung zu Interessenkollisionen führen würde und die Belange der Versorgungsberechtigten nicht ausreichend gewahrt wären.

15.8.2016Bafin
Stresstest: EIOPA prüft Versicherer - Zeitplan, Ziel und Inhalte

Die BaFin hat einen Stresstest für Lebensversicherer initiiert, der potenzielle Systemrisiken und Ansteckungsgefahren unter extremen Marktentwicklungen analysiert, insbesondere im Kontext anhaltend niedriger Zinsen. EIOPA wird die Ergebnisse anonym veröffentlichen und dabei sowohl makroökonomische als auch unternehmensspezifische Auswirkungen untersuchen, ohne dass dies zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen für die teilnehmenden Versicherer führt.

15.8.2016Bafin
Konsultation 08/2016 - Änderung der Institutsvergütungsverordnung

Die BaFin plant eine Änderung der Institutsvergütungsverordnung, um die Leitlinien der EBA zur Vergütungspolitik umzusetzen. Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Vergütungen, die Identifizierung von Risikoträgern, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die Risikoadjustierung von variabler Vergütung und die Auszahlung in bail-in-fähigen Instrumenten. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 12.09.2016 möglich.

10.8.2016Bafin